Ich zahle Unterhalt und damit hat sich das…..
Naja nicht so ganz korrekt. Oft ist es schon nicht leicht ein Budget für ein Kind zu erstellen, ganz besonders nicht wenn die Eltern verstritten, eines der Eltern oder beide verschuldet oder anderweitig nicht wirklich in der Lage sind sich zu einigen oder dies zu tragen.
Zur Beratung Fachleute beiziehen macht in jedem Fall Sinn – denn „nur“ mit dem zahlen von Unterhaltsbeitrag ist es nicht getan. Und schon gar nicht ist das Kindergeld ein Bestandteil vom Unterhalt – sondern allenfalls Bestandteil vom Budget des Kindes – nicht aber vom Empfänger. Dieser hat seine Unterhaltspflicht plus das Kindergeld zu entrichten.
Auch hier hilft das Zivilgesetzbuch weiter:
Zahlung von Familienzulagen
Die Familienzulagen werden immer zusätzlich zu Alimenten oder Unterhaltsbeiträgen gezahlt.
Dies ist der Rechtsgrundsatz von Art. 285A Abs. 2 ZGB.
Art. 7 und Art. 8 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) legen fest, welcher Elternteil zum Bezug der Zulagen berechtigt ist.
Die Familienzulagen sollen dem Kind und nicht dem/den Elternteil(en) zugutekommen (5A_667/2022, Erw. 5.2). Daher kann der sorgeberechtigte Elternteil verlangen, dass er die Familienzulagen direkt erhält (5A_782/2019 E. 3.3).
Dies ist in jedem Fall die gesetzliche Grundlage – und es ist auf Verlangen nachzuweisen, dass dieses Kindergeld oder Ausbildungszulage dem Kind zu Gute kommt und nicht anderweitig verbraucht wird – auch nicht von irgend einem Amt.
Auch hier gilt es – wehren Sie sich für Ihr Kind – sollte Ihnen ein Amt dieses Geld wegnehmen und damit dem Kind vorenthalten, melden Sie sich bei diesem Amt und verlangen Sie das es für den Zweck eingesetzt wird, wo es gedacht und gesetzlich verankert ist. Sollte man da kein Gehör haben – tun Sie das eingeschrieben und klagen allenfalls bei der Aufsichtsbehörde oder der übergeordneten Instanz – meist das zuständige Bezirksgericht.
Kinderzulagen tragen nicht umsonst diesen Namen.
Auch SVA Ihres Kantons gibt Ihnen hier gerne Auskunft und wenn es sein muss von Amt her Unterstützung das Kindergeld dorthin kommt wo es gedacht ist.
Informationen finden Sie auch noch hier Familienzulagen