Ich zitiere hier einmal ganz klar die Meinung und Feststellung einer Betreibungsbeamtin – nicht erfunden oder gar ausgedacht – also meinerseits meine ich:
„Da Ihr Sohn Juan Esteban eine Lehre absolviert und dabei ein Einkommen erzielt, muss dieser für die monatlichen Prämien der Krankenkasse selbst aufkommen. “ Aber sicher doch, es existiert sogar ein Unterhaltsvertrag, man weiss der Sohn hat seit geraumer Zeit eigene Wohnung – weiss gar nichts was das Kind verdient und dergleichen – Solche Sätze und Feststellungen stehen wo?
Was steht im Gesetz ist:
Zivilgesetzbuch Art. 277
1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes.
2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
sollten Sie es genauer Nachlesen wollen –