UnterhaltspflichtUnterhaltspflicht

Ich zitiere hier einmal ganz klar die Meinung und Feststellung einer Betreibungsbeamtin – nicht erfunden oder gar ausgedacht – also meinerseits meine ich:

Da Ihr Sohn Juan Esteban eine Lehre absolviert und dabei ein Einkommen erzielt, muss dieser für die monatlichen Prämien der Krankenkasse selbst aufkommen. “ Aber sicher doch, es existiert sogar ein Unterhaltsvertrag, man weiss der Sohn hat seit geraumer Zeit eigene Wohnung – weiss gar nichts was das Kind verdient und dergleichen – Solche Sätze und Feststellungen stehen wo?

Was steht im Gesetz ist:

Zivilgesetzbuch Art. 277

1 Die Un­ter­halts­pflicht der El­tern dau­ert bis zur Voll­jäh­rig­keit des Kin­des.

2 Hat es dann noch kei­ne an­ge­mes­se­ne Aus­bil­dung, so ha­ben die El­tern, so­weit es ih­nen nach den ge­sam­ten Um­stän­den zu­ge­mu­tet wer­den darf, für sei­nen Un­ter­halt auf­zu­kom­men, bis ei­ne ent­spre­chen­de Aus­bil­dung or­dent­li­cher­wei­se ab­ge­schlos­sen wer­den kann.

Wer das noch genauer nachlesen möchte darf gerne die interessante Abhandlung vom Schweizer Beobachter beiziehen. 
 
Also Aussagen dass, das Kind selbst zu schauen hat, sind nicht nur völlig falsch, irreführend sondern auch klar gegen geltendes Gesetz. Oder sehe ich da etwas falsch?

sollten Sie es genauer Nachlesen wollen – 

Eine für solche Angelegenheiten sehr zu empfehlende Fachstelle mit sehr guter Beratung und Unterstützung ist die Frauenzentrale Luzern. 
 
Definitiv lassen Sie es nicht zu, dass man die Existenz von Ihrem Kind auch gefährdet – solche Aussagen sind nicht korrekt und solche Einstellungen sind wirklich krass für ein Amt.
 
Sie sind in der Schuldenfalle – dann wissen Sie wie das ist – lassen Sie es nicht zu dass man Ihr Kind auch in diese Lage treibt – schon gar nicht mit solchen Aussagen – wehren Sie sich für die Zukunft Ihres Kindes.

Von admin

Schreibe einen Kommentar